Gesetzesgrundlagen Amateurfunk
Die gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen zum Amateurfunk und Frequenzbereiche in Deutschland

Amateurfunkgenehmigungsklassen



Info: Neuer Teilbetrag (FuA-Beitrag)
Für das Funkanlagengesetz – FuAG vom 04. Juli 2017 wird neben dem EMVG- und TKG-Beitrag ein zusätzlicher neuer FuA-Beitrag eingeführt, der ab dem Jahr 2019/ 2020 – also der nächsten Beitragszahlung in 2 Jahren – erstmals bei der Festsetzung von Beiträgen der Bundesnetzagentur erhoben wird. Die Höhe des Beitages wird noch ermittelt und wird circa im Bereich des EMVG- bzw. TKG Beitrages liegen. Diese Auskunft erhielt ich auf telefonische Nachfrage von der Bundesnetzagentur Außenstelle Dortmund.
73 Ingolf, DK3WH
Info (Quelle: BNetzA-12/2022)

