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Gesetze/ Bandpläne

Gesetzesgrundlagen Amateurfunk

Die gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen zum Amateurfunk und Frequenzbereiche in Deutschland



Amateurfunkgenehmigungsklassen

Bandpläne – Bereiche der Betriebsarten
Bandpläne – Bereiche der Betriebsarten

Info: Neuer Teilbetrag (FuA-Beitrag)

Für das Funkanlagengesetz – FuAG vom 04. Juli 2017 wird neben dem EMVG- und TKG-Beitrag ein zusätzlicher neuer FuA-Beitrag eingeführt, der ab dem Jahr 2019/ 2020 – also der nächsten Beitragszahlung in 2 Jahren – erstmals bei der Festsetzung von Beiträgen der Bundesnetzagentur erhoben wird. Die Höhe des Beitages wird noch ermittelt und wird circa im Bereich des EMVG- bzw. TKG Beitrages liegen. Diese Auskunft erhielt ich auf telefonische Nachfrage von der Bundesnetzagentur Außenstelle Dortmund.

73 Ingolf, DK3WH

Info (Quelle: BNetzA-12/2022)


3-Band-Quad-Antenne Berlin EAW 1979